AGB Flughafentransfer

 

1. Allgemeines

Grundlage des Vertrages sind diese AGB und die Buchungsbestätigung. Der Auftraggeber erkennt diese AGB uneingeschränkt an und ist verpflichtet, die schriftliche Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte die Buchungsbestätigung Fehler oder Abweichungen beinhalten, muss sich der Auftraggeber umgehend mit der Firma Quadrat Fahrdienst in Verbindung setzen, ansonsten erlischt die Beförderungspflicht. Bei telefonischen Buchungsbestätigungen haftet die Firma Quadrat Fahrdienst nicht für Übermittlungsfehler.

 

2. Beförderung

Ist der Fahrgast zur vereinbarten Abholzeit nicht abreisebereit, übernimmt die Firma Quadrat Fahrdienst keine Gewährleistung auf pünktliche Ankunftszeit am Flughafen. Der Fahrer wartet max. 15 Minuten auf den Fahrgast am vereinbarten Abholort, danach entfällt der Anspruch auf den Transfer. Es müssen alle Zustiegspunkte der Fahrgäste angemeldet werden. Unangemeldete Zustiegsstellen erhöhen unter Umständen den Transferpreis. Pro Fahrgast kann ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenfrei transportiert werden. Weitere Gepäckstücke wie Sportausrüstungen, Koffer, Taschen, Kinderwagen usw. müssen angemeldet werden und können den Transferpreis erhöhen.

Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der aktuellen Ankunftszeit des Flugzeuges zzgl. 30 Minuten für den Gepäckempfang. Bei Verspätungen wartet der Fahrer max. 60 Minuten über die ursprüngliche Ankunftszeit hinaus. Bei Wartezeiten von mehr als 30 Minuten wird eine Unkostenpauschale von 7,50 € pro angefangener halber Stunde erhoben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen.

Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer.

Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeuges wird eine Reinigungsgebühr von 150,- € erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich die Firma Quadrat Fahrdienst vor. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt werden.

Eine Beförderung von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Es ist möglich, dass geografisch sinnvoll zu bedienende Fahrten zusammengefasst werden. Die Firma Quadrat Fahrdienst ist berechtigt die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Kindersitze, die vom Fahrgast gestellt werden, können kostenfrei im Fahrzeug verbleiben und werden bei Abholung wieder mitgebracht.

 

3. Preise und Bezahlung

Der Transferpreis versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gilt für die angegebene Personenzahl. Der Transferpreis muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn auf unserem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Nach Absprache ist eine Barzahlung beim Fahrer vor Fahrtantritt möglich. 

 

4. Stornierungen und Umbuchungen

Stornierungen müssen vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist die Eingangsuhrzeit bei der Firma Quadrat Fahrdienst.

 

Stornogebühren:

Stornierungen bis zum 8. Tag vor Fahrtbeginn:      keine

Stornierungen ab dem 7. Tag vor Fahrtbeginn:      25% des Transferpreises

Stornierungen ab 24 Stunden vor Fahrtbeginn:      50% des Transferpreises

Stornierungen nach Abfahrt des Fahrzeuges:         100% des Transferpreises

 

Umbuchungsgebühren:

Umbuchungen bis zu 24 Stunden vor Fahrtbeginn: keine

Umbuchungen ab 24 Stunden vor Fahrtbeginn:      25% des Transferpreises

Umbuchungen nach Abfahrt des Fahrzeuges:         50% des Transferpreises

 

5. Haftung

Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus, Sperrungen, Unfälle, schlechte Witterung, Fahrzeugpannen oder höherer Gewalt haftet die Firma Quadrat Fahrdienst nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Firma Quadrat Fahrdienst haftet für Sachschäden bis max. 1.000,- €. Für Personenschäden haften wir nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch die Firma Quadrat Fahrdienst oder des Fahrpersonals.

Der Fahrgast hat das Be- und Entladen der Gepäckstücke zu überwachen, eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird nicht übernommen.

 

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.